Visa & Einreisebestimmungen für Kenia

Die Einreise nach Kenia gestaltet sich für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger relativ einfach. Voraussetzung ist ein über das Ende der Reise hinweg noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass.

Seit dem 5. Januar 2024 benötigen alle Reisenden eine „Electronic Travel Authorization“ (ETA), die online beantragt werden muss. Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit.

Kombi-Visum für Ostafrika-Rundreisen

Sollten Sie vorhaben, durch weitere Länder Ostafrikas zu reisen, lohnt sich eventuell das Ostafrika-Visum. Wer Kenia, Uganda und Ruanda besuchen möchte, sollte sich für 100 $US das sogenannte „East-African-Visa“ beantragen. Hier hilft Ihnen auch ein Visadienst weiter.

Des weiteren ist für alle Einreisenden eine Gelbfieberimpfung verpflichtend, wenn Sie aus einem betroffenen Gelbfieberland einreisen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Arzt, Tropeninstiut oder Ihrem Reiseveranstalter. Weitere Impfungen erhalten Sie in unserer Rubrik Gesundheit und Impfungen.

Mehrere ostafrikanische Länder in einer Reise kombinieren? Verlassen Sie sich bei Rundreisen auf den Spezialisten DIAMIR Erlebnisreisen!

Spezielles FAQ zum Kenia-Visum

Wie und wo bekommt man ein Kenia-Visum?
Seit dem 5. Januar 2024 ist kein Visum zur Einreise nach Kenia erforderlich. Bereits erteilte (e)Visa behalten bis zum Abschluss der Reise ihre Gültigkeit . Die „Electronic Travel Authorization“ muss online beantragt werden.

Wann sollte man das Kenia-Visum beantragen?
Die kenianische Botschaft in Berlin empfiehlt Personen, die nach Kenia reisen, das Visum rechtzeitig vor der Abreise nach Kenia zu beantragen, da die meisten Fluggesellschaften und Flughafen-Sicherheitsdienste erwarten, dass Reisende beim Abflug über gültige Visumdokumente verfügen (siehe Kenya Embassy). Es kann frühestens 3 Monate vor Abreise und spätestens 72 Stunden vor Abreise eingereicht werden.

Wie lange sind Kenia-Visa gültig?
Das E-Visum für Kenia ist 90 Tage gültig. Die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen beginnt an dem Tag, an dem Sie in Kenia ankommen, sofern dieser Tag innerhalb der Gültigkeitsdauer von 90 Tagen, die im Visum für Kenia angegeben steht, liegt.

Das bedeutet, dass Sie auch 90 Tage in Kenia bleiben dürfen, wenn Sie erst einen Tag vor dem Ende der Gültigkeitsdauer, die in Ihrem vorab beantragten und erteilten Visum steht, nach Kenia einreisen.

Den weiteren Kenia-Reiseverlauf nachweisen
Beachten Sie bei der Beantragung des Visums Kenia, dass Ihr Reisepass am Datum Ihrer Einreise in Kenia noch 6 Monate gültig sein muss und dass Sie bereits entweder den Rück- oder Weiterflug gebucht oder eine Unterkunft in Kenia geregelt haben müssen.

Sie müssen nämlich bei der Antragstellung außer einem Scan oder Foto Ihres Reisepasses und Ihrem Lichtbild auch eine Bestätigung Ihrer Weiter- oder Rückreise oder aber eine Bestätigung Ihrer Unterkunft vorweisen bzw. hochladen. Diese Bestätigung der Unterkunft kann sowohl eine Buchungsbestätigung von einem Hotel oder Resort als auch ein Einladungsschreiben eines kenianischen Unternehmens oder einer Person in Kenia sein.

Bei der Einreise nach Kenia müssen Sie dann bei der Passkontrolle das ausgedruckte Visum und ein Rück- oder Weiterflugticket für Ihre Abreise aus Kenia vorweisen können. Das E-Visum ist an sich ein „single-entry“-Visum. Wer mehrfach im Zeitraum von 90 Tagen nach Kenia einreisen möchte, muss ein East Africa Tourist Visa (EATV) beantragen. Ein „multi-entry“ Visum wird benötigt, wenn eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist. Ob diese beiden Visa online oder vor Ort beantragt werden können, sollte vor Anreise geklärt werden.

Kenianische Botschaften in DE, AT und CH

Für Deutsche Staatsbürger:
Botschaft der Republik Kenia
Rheinbabenallee 49, 14199 Berlin
Tel.: 030 – 259 2660
Fax: 030 – 259266 50
E-Mail: office@embassy-of-kenya.de
Web: www.embassy-of-kenya.de

Für Österreichische Staatsbürger:
Botschaft der Republik Kenia
Andromeda Tower, 16th Floor, Donau-City-Strasse 6;, 1220 Wien
Tel.: (+43 / 1) 712 39 19 – 20
Fax: (+43 / 1) 712 39 22
E-Mail: kenyarep-vienna@aon.at
Web: www.kenyaembassyvienna.at
Parteienverkehr: Mo – Fr 09.00 – 13.00 und 14.00 – 17.00

Honorarkonsulat von Kenia, Linz
Harrachstraße 6/3, Atrium City Center, 4020 Linz
Tel.: (+43 / (0) 732) 65 70 70
Fax: (+43 / (0) 732) 65 70 70-65
E-Mail: linz@anwaltssocietaet.at
Notruf: (+43 / (0) 676) 65 70 700
Parteienverkehr: Di 09.00 – 12.00 und nach telefonischer Vereinbarung

Für Schweizer Staatsbürger:
Generalkonsulat der Republik Kenia
Avenue de la Paix 1-3
1202 Genf
Schweiz
Tel: +41 22/906 40 50
Fax: +41 22/731 29 05
Web: www.kenyamission-un.ch

Visadienst

Visabeschaffung für deutsche Staatsangehörige
Visabeschaffung für österreichische Staatsangehörige
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